Diese Frage scheint ziemlich offensichtlich zu sein, aber viele Faktoren spielen dabei eine Rolle. Man könnte meinen, dass man auf privatem Grundstück einen Zaun nach eigenen Vorstellungen errichten darf, doch manchmal muss man sich an bestimmte Vorgaben halten.
Zum Glück sind diese Vorgaben nicht allzu streng, und die Vielfalt an Materialien, aus denen man einen schönen Zaun gestalten kann, ist so groß, dass das Endergebnis die Erwartungen des Bauherrn übertreffen kann – und das Ganze entspricht dennoch den geltenden Vorschriften.
Worauf sollte man also bei der Höhe des Zauns besonders achten?
In Deutschland gibt es keine bundesweit einheitliche Vorschrift, die genau regelt, wie hoch ein Zaun sein darf.
Man sollte sich aber vorher genau erkundigen, welche Regelungen im jeweiligen Bundesland, in der Stadt oder Gemeinde gelten. Die allgemeine Regel lautet, dass ein Gartenzaun oder Sichtschutzzaun bis 1,8m oder 2,0m ohne Genehmigung zulässig ist.
Der Zaun soll so hoch sein, wie es für den vorgesehenen Zweck erforderlich ist.
Zum Beispiel:
Im Allgemeinen….
In vielen Bundesländern darf ein Zaun bis 1,20 – 1,80 m ohne Baugenehmigung errichtet werden.
Ab 2 Metern Höhe kann er als bauliche Anlage gelten . In dieser Situation ist oft eine Baugenehmigung oder die Zustimmung des Nachbarn erforderlich.
Auch die Optik (z. B. blickdicht oder nicht) und der Abstand zur Grundstücksgrenze spielen eine Rolle.
Grundsätzlich dürfen Zäune ohne besondere Genehmigung errichtet werden. In den meisten Bundesländern gilt jedoch ein Gartenzaun mit einer Höhe von bis zu 120 Zentimetern als zulässig beziehungsweise ortsüblich.
Zu diesen Bundesländern zählen Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, das Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen.